Bundespatentgericht

Aktuelle Meldungen

Elektronische Zustellungen durch das Bundespatentgericht

Elektronischer Rechtsverkehr

22.12.2023

Das BPatG testet aktuell elektronische Zustellungen an professionelle Empfänger, die gem. § 173 Abs. 2 ZPO verpflichtet sind, einen sicheren Übermittlungsweg zu eröffnen bzw. die gem. § 173 Abs. 4 ZPO einer elektronischen Zustellung zugestimmt haben.

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