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Elektronische Poststelle

 

Die elektronische Poststelle als erster elektronischer Dienst beim Bundespatentgericht

Zusammen mit dem Bundesgerichtshof und dem Deutschen Patent- und Markenamt befasst sich das Bundespatentgericht mit der Einrichtung elektronischer Dienste im Bereich der gerichtlichen Verfahren und im Bereich der Gerichtsverwaltung.

Als ersten elektronischen Dienst dieser Art stellt das Bundespatentgericht eine elektronische Poststelle externer link für alle gerichtlichen Verfahren nach dem Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster- und Geschmacksmustergesetz bereit.

Die Dateiübertragung in die elektronische Poststelle externer linkerfolgt mittels Upload-Verfahren. Diese Übertragungsart ermöglicht die sichere Übertragung von Daten (u.a. automatische Verschlüsselung). Der Absender erhält noch während der Verbindung eine Rückmeldung über den Erfolg der Versendung (vgl. Hilfsdatei von AM-SOFT).

Zur Einhaltung der gesetzlichen Form müssen die Vorgaben des Signaturgesetzes eingehalten werden. Hierzu muss die elektronische Unterschrift mit einer persönlichen Signaturkarte erzeugt werden.

Detaillierte Informationenzu zugelassenen Zertifikaten und  Formatstandards finden Sie hier.

Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ist § 1 Abs. 2 Nr. 1 BDSG zu beachten, sofern personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder anderweit genutzt werden. Personenbezogene Daten sind gemäß § 3 Abs. 1 BDSG Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.

Um keine unnötigen Risiken einzugehen, erscheint es zweckmäßig, bei allen übermittelten Dokumenten grundsätzlich von der Anwendbarkeit dieser Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes auszugehen und die Daten nur verschlüsselt zu übermitteln.