Einigung im Streit um Düsseldorfer Senf
10. November 2011
Die Schutzgemeinschaft Düsseldorfer Senf, hinter der im Wesentlichen die Düsseldorfer Löwensenf GmbH steht, hat beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt, die Bezeichnung Düsseldorfer Senf als geographische Angabe unter Schutz zu stellen. Damit verbunden sind nähere Vorgaben für die Herstellung von Düsseldorfer Senf.
Schwarzwälder Schinken muss im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden
13. Oktober 2011
Der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller hat beantragt, die Bedingungen für die Benutzung der geschützten geographischen Angabe „Schwarzwälder Schinken“ dahingehend zu ändern, dass Schwarzwälder Schinken, der fertig geschnitten und verpackt in den Handel kommt, im Schwarzwald geschnitten und verpackt werden muss.
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„Obazda“ als geografische Herkunftsangabe grundsätzlich schutzfähig
22. September 2011
Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte die Bezeichnungen „Obazda“ und „Bayerischer Obazda“ auf der Basis einer bestimmten Spezifikation, die u.a. die zwingenden und die fakultativen Bestandteile der Rezeptur festlegt, für schutzfähig erachtet, obwohl von einem Drittunternehmen, das Obazden außerhalb Bayerns produziert, ein Einspruch eingelegt worden war. Mit seiner Einspruchsbeschwerde gegen den stattgebenden Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts hat das Drittunternehmen u.a. geltend gemacht, dass es sich bei den betreffenden Bezeichnungen um frei verwendbare Gattungsbegriffe handele. Außerdem ist kritisiert worden, dass die nach der Spezifikation erlaubte Thermisierung zur Haltbarmachung der traditionellen Herstellungsweise widerspreche.
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